Schauen Sie, ich bin der Meinung …

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... dass EX-Durnwalder uns verarscht hat. Wurden wirklich alle privaten Ausgaben privat beglichen? 
Ich kann dieses „Schauen Sie, ...“ schon lange nicht mehr hören. Ich habe ein gespaltenes Verhältnis zum EX-Durnwalder. Das was er als Machertyp für unser Land erreicht hat erkenne ich an, aber mit dem despotischen Fürstengehabe tat ich mich immer schon schwer. Ich bin überzeugt Denkmal wir man ihm keines setzten. Dazu hat er zu viel Dreck am Stecken. In unsere Geschichte wir er als betonierer eingehen.

Für meine Verständnis der deutschen Sprache, hat er sich vergriffen. An öffentlichen Geldern für Ausgeben, die ihm nie zugestanden wären. Hat er wirklich alles zurückbezhalt, was er an Bananen & Co konsumiert hat? Kann man nachfolgend nachlesen. Es geht hervor aus einem Bericht des Rechnunghofes vom 21. Februar 2014. Besonders die Fußnoten sind aufschlussreich. Da kann er noch so durch die lokale Medienlandschaft posaunen:
Er wurde verurteilte, wegen Zweckentfremdung des Sonderfonds, zur Zahlung von 385.890,36 Euro. Auch ist es eine fragliche Praktik öffentliche Bediensteten - gewohnheitsmäßig anordnet -  für die organisatorischen Abwicklungen des privaten Lebens einzuspannen. Im Südtiroler Landtag wurden die Erhebungen des Rechnungshofes mit den Durchsuchungen der Gestapo „zu Nazizeiten“ verglichen(67). Die Parteifreunde zeigen sich entsetzt, und die Medien recherchieren Halbherzig. Ex-Durnwalder sollte demütig das Kleingedruckte zur Kenntnis nehmen. Schauen Sie, ich bin der Meinung, dass die Unschuldsvermutug auf dünnem Eis steht. Toll!

Die Faktenlage
Nachfolgend die Seiten 40 bis 43 des Berichtes des Rechnungshofes, der Regionalen Staatsanwaltschaft, bei der Rechtsprechungssektion für Trentino-Südtirol, mit Sitz in Bozen. Bericht des Regionalstaatsanwalts Robert SCHÜLMERS VON PERNWERTH, anlässlich der Eröffung des Gerichtsjahres vom 21. Februar 2014. Nachfolgend so wiedergegben, wie er veröffentlicht wurde. Die gelben hervorhebungen habe ich hinzugefügt.

5. ZUM THEMA DER SONDERAUSGABEN
Die Gebarung der Sonderausgaben von Seiten des ehemaligen Landeshauptmanns,
weswegen das Verfahren Nr. 1769 anhängig ist(102), ist wegen deren auch
strafrechtlichen Implikationen heikel aber zugleich typisch für ein gewisses
Machtsystem, das Jahre lang die Autonomie dieser Provinz gezeichnet hat.
Abgesehen davon, dass ein endgültiges Urteil über die etwaige Rechtswidrigkeit
bestimmter Verhaltensformen dem Gericht zufällt, will ich dennoch angesichts der
nicht immer korrekten Informationen über die Untersuchungsinhalte einige
Präzisierungen vornehmen(103).
Zum Unterschied zu den aktuellen Gegebenheiten über die angebliche
missbräuchliche Verwendung der Fonds zahlreicher Regionalratsfraktionen, über
deren öffentliche Natur bis vor kurzem vielleicht noch Zweifel bestehen konnte,
bestand von Anfang an kein Zweifel an der öffentlichen Natur des Sonderfonds
und an der erforderlichen ausschließlichen Zweckbestimmung für die
institutionellen Funktionen des Landeshauptmanns.
Dies vorweggenommen, war die Untersuchungstätigkeit der Staatsanwaltschaft
arbeitsintensiv und betraf Tausende von Rechnungsunterlagen bezogen auf
mehrere Jahre. Ohne Geldaufwertung beläuft sich der angenommene Schaden, der
im Rahmen der Verwaltung des Sonderfonds von 1995 bis Oktober 2012 festgestellt
wurde, auf insgesamt € 1.359.977, davon € 1.276.277 wegen missbräuchlicher
Verwendung des Fonds und € 83.700 wegen rechtwidriger Aneignung der
Arbeitsenergie des Landespersonals.
Unter den 4.874 spezifisch vorgehaltenen Ausgaben sind jene (wenigen)
Ausgaben nicht enthalten (entgegen den Erklärungen des ehemaligen
Landeshauptmanns an die Medien), die auf eine Repräsentationsfunktion der
Autonomen Provinz Bozen zurückgeführt werden können(104). Vielmehr wurde das
Augenmerk auf jene Ausgaben gerichtet, die offensichtlich nicht auf die
institutionellen Funktionen des Landeshauptmanns zurückgeführt werden können –
also auf etwas mehr als 90% der Gesamtausgaben.
Dabei ging es also nicht, wie von einigen Medien mehrmals angenommen, um
Vorwürfe formeller Natur über die Nichteinhaltung dieser oder jener Buchungsregel
oder über die ausgebliebene Belegung einiger Ausgaben, sondern um Vorhaltungen
materieller Natur, welche die potenzielle Rechtswidrigkeit der Ausgaben in sich
betrafen und betreffen(105).
Dies gilt in erster Linie für 3.825 Ausgabenakte in fünfzehn Jahren im Rahmen der
gewöhnlichen Verwaltung des Sonderfonds durch Ausgaben für weihnachtliche
Umtrünke, Mittag- und Abendessen(106), für den Ankauf von Nahrungsmitteln(107),
Güter oder Dienstleistungen - z.T. für persönliche Zwecke des ehemaligen
Landeshauptmanns (108) -, Ausgaben für Genussmittel, Mittag- und Abendessen
sowie weitere Ausgaben der Landesräte(109), Ausgaben für Gaben verschiedener Art
an einige Landesbedienstete(110), Geldspenden zu Gunsten privater Subjekte oder
Vereine(111), weitere Ausgaben verschiedener Art, die (wie die vorhergehenden) in
keiner erkennbaren Verbindung mit den institutionellen Funktionen des
Landeshauptmanns standen(112).
Nicht weniger problematisch sind die restlichen 1049 Ausgabenakte mit getrennter,
geheimer Rechnungsführung, deren exakte Mechanismen nur dem ehemalige
Landeshauptmann und einer seiner drei Sekretärinnen bekannt waren.
Vorgeworfen wurde insbesondere die (dokumentierte und gewisse) Verwendung
eines Teils des Sonderfonds für die Bezahlung von erklärtermaßen persönliche
Ausgaben(113), indem akkumulierte Schulden mit angeblichen (nicht
dokumentierten und ungewissen) Guthaben, die der ehemalige Landeshauptmann
der Angehörigkeitskörperschaft gegenüber angeblich durch Geldgaben und
Trinkgelder aus eigener Tasche an unbestimmte Personen erworben hatte,
periodisch aufgerechnet wurden(114).
Gehört es nicht zu den institutionellen Funktionen des Landeshauptmanns, um die
Straßen und Täler unserer Provinz zu ziehen und uti princeps Geld zu verteilen(115),
so ist es nach Meinung dieser Staatsanwaltschaft keinesfalls rechtens, einen
öffentlichen Fonds – und ich zitiere – „mit einem Bankomatschalter zu verwechseln,
von dem man laufend Geld abbuchen kann, obwohl das Konto, von dem man
abbucht, eigentlich gar nicht das eigene ist.“
Ganz offensichtlich sind die instrumentalisierten Spekulationen der Presse, wonach
der Rechnungshof in der Vergangenheit diese Art der Führung des Sonderfonds
genehmigt haben soll, gänzlich unbegründet, denn es gehört nicht zu den
institutionellen Aufgaben des Rechnungshofs, im Rahmen des
Entlastungsverfahrens zur Rechnungslegung der Autonomen Provinz Bozen alle
Ausgaben der kontrollierten Körperschaft einer Rechtmäßigkeitskontrolle zu
unterziehen116.

(67) Am 7.März 2013 bestätigte der Landtagsabgeordnete Georg Pardeller (SVP) anlässlich der Diskussion über den Gesetzesentwurf Nr. 158/12 über die „Neuordnung und Aktualisierung der Repräsentationsund Sonderspesen“: “Ich war lange Musikant und Sänger und weiß, was es bedeutet, denn als Musikant und Sänger hat man als Lohn nur den Applaus, aber selten eine Zuwendung, eine Wertschätzung, wobei ich dies zu schätzen weiß. Wenn wir eine Zuwendung bekommen haben, dann war es eine Freude und eine Motivation. Südtirol hat ein sehr ausgeprägtes Vereinsleben, und wenn man da und dort den Leuten eine kleine Anerkennung gibt, dann erwirtschaften diese Millionen von Euro gratis und selbstlos. Dass man dies jetzt alles in Frage stellt, weil Staatsanwalt Schülmers in jede Schublade schnüffeln muss, um irgendwo einen Beleg zu finden wie zu Nazizeiten die Gestapo, ... Meine guten Leute, mit dieser Politik habe ich nichts zu teilen!


(101)In diesen Verfahren wird die Provinz direkt von Anwälten der Anwaltschaft des Landes vertreten und verteidigt, was beweist, dass der Körperschaft die professionellen Qualifikationen für Rechtsstreitigkeiten dieser Art bereits zur Verfügung stehen.


(102)Die am 6. Dezember 2013 hinterlegte Klageschrift wurde den Parteien bereits zugestellt.


(103)Siehe insbesondere die mehreren Interviews und Erklärungen des ehemaligen Landeshauptmanns gegenüber der lokalen Presse über die Inhalte der Untersuchung.

Zu einer verzerrten Darstellung der Fakten kam es auch durch den falschen Scoop über die

Veröffentlichung eines falschen „Hauptbuchs“ von Seiten einer lokalen, deutschsprachigen Zeitung, der dann von der italienischen Presseagentur ANSA am 3. November 2012 wiederaufgenommen wurde (“PUBBLICATO LIBRO MASTRO DURNWALDER. Tageszeitung, «Molto piu' corretto di molti partiti opposizione»”).


(104)So waren z.B. weder in der Aufforderung zur Stellungnahme noch in der Klageschrift die Ausgaben für eine Sachertorte für den Dalai Lama vorgesehen, noch jene für den Blumenstrauß für Angela Merkel und fürdas Frühstück in einem Café für Minister Clini.


(105)Zu den kritischen Aspekten bei der Verwendung des sog. Sonderfonds des Landeshauptmanns siehe den Entscheid und den Bericht der Vereinigten Sektionen für die Region Trentino-Alto Adige/Südtirol laut Beschluss Nr. n. 3/2013/PARI vom 28. Juni 2013 im Verfahren zur Genehmigung der allgemeinen Rechnungslegung der Autonomen Provinz Bozen für das Haushaltsjahr 2012.


(106)Es geht um 138 Ausgabenakte über insgesamt € 20.565.


(107)Insgesamt 1590 Ausgabenakte über einen Gesamtbetrag von € 24.232 betreffen Ausgaben für

Nahrungsmittel. Davon beziehen sich ganze 781 Kassenzettel (über einen durchschnittlichen Betrag von € 9,88 pro Kassenbon und über einen Gesamtbetrag von € 7.718) auf den Ankauf von kleinen Mengen an Obst und 201 Kassenzettel (über einen durchschnittlichen Betrag von € 2,40 pro Kassenbon und einen Gesamtbetrag von € 482) auf den Ankauf von Joghurt für den Landeshauptmann.


(108)Insgesamt 202 Ausgabenakte über insgesamt € 10.611 betreffen Ausgaben für Güter oder Dienstleistungen für den ehemaligen Landeshauptmann persönlich. Darunter fallen Belege oder Quittungen für die jährlichen Mitgliedsbeiträge für die Journalisten- bzw. Agronomenkammer und für weitere Mitgliedsbeiträge, für Batterien, für die jährlichen Kosten für die Pflege seiner zwei Bienenvölker, für Geschirr, Stempelmarken für den Pass, Passbilder, Schreibmaterial, Fotoalbums, für eine Gigantographie Durnwalders als Schütze gekleidet, für Medikamente, darunter Aspirin, Moment, Aulin, Nimesulide, Tachipirina, Schmerzmittel, Augentropfen, Hustensäfte, Ricola- und Hustenbonbons, für handgefertigte Stoffpuppen, Papiertaschentücher, Bücher, Zahnstocher, Sekt, Sonnenkremen, Krawatten, Regenschirme, Reinigungskosten, Kleiderbürsten, Desinfektionsmittel, Pflaster, eine Zahnkreme, Schlüsselduplikate, Zeitschriften, Kerzen, Teekannen, Blumensträuße für Freunde und zum Valentinstag, Telegramme an Freunde und Verwandte, Weihnachtsdüfte, Servietten etc.


(109) Es geht um insgesamt 905 Ausgabenakte über insgesamt € 31.752. 876 der Kassenzettel beziehen sich auf den Einkauf von Süßspeisen für die wöchentlichen Sitzungen der Landesregierung (über einen durchschnittlichen Betrag von € 25,94 und einen Gesamtbetrag von € 22.726). Weitere Ausgaben beziehen sich auf den Ankauf von „Superluxus“-Kaffee anlässlich der Sitzungen der Landesregierung, Mineralwasser, Sekt, mehrere Mittag- und Abendessen auch von Fischgerichten in renommierten Bozner Restaurants, Spargelessen in Terlan usw.

(110)Es geht um insgesamt 84 Ausgabenakte über insgesamt € 66.062, davon 19 (über € 55.160) nur für Geschenke (z.B. Wertsachen wie ein goldener Schlüsselring und ein Bild) oder Bargeldgaben für den ehemaligen Direktor des Versuchszentrums Laimburg, ein persönlicher Freund und Jagdkollege des ehemaligen Landeshauptmanns. Weitere Ausgaben beziehen sich auf Mahlzeiten oder Geldstrafen seiner Chauffeurs, Hochzeitgeschenke für Parteikollegen oder für einige Führungskräfte, Ausflugskosten des Ökonomats nach Garmisch zum Schloss Linderhof und die gesamten Ausgaben für das Törggelen der Bediensteten der Abteilung 1, für Umtrünke anlässlich der Pensionierung einiger Führungskräfte, Barzahlungen zusätzlich zum Überstundengeld zu Gunsten von Landesbediensteten des Versuchszentrums Laimburg.

(111)Es geht um insgesamt 801 Ausgabenakte über insgesamt € 210.329. Von diesen beziehen sich ganze 220 Ausgabenakte auf Geldgaben zu Gunsten von Studenten für Maturafeiern (für einen Gesamtbetrag von € 79.844), während andere sich auf Geldgaben zu Gunsten immer derselben privaten Bittsteller (z.B. Herr F.F., der im Laufe der Zeit 23 Geldgaben über insgesamt € 722 erhalte hat) beziehen. Weitere Gaben beziehen sich auf verschiedene Schützenvereine, Parteivertreter der SVP auch für Parteiveranstaltungen und –treffen, jährliche Spenden zu Gunsten der Kriegswitwen des ersten Weltkriegs, auf den Kauf eines Computers für den Jagdverein, bis hin zu den € 50 für dieLaufgruppe des Rechtsanwalts des ehemaligen Landeshauptmanns.

(112) Es geht um insgesamt 105 Ausgabenakte über einen Gesamtbetrag von € 45.154. Darunter sind € 500 für einen Fernstecher für einen Landesrat, weitere € 500 für eine Fischerausrüstung für einen

anderen Landesrat, € 79,95 für einen Stoffbären für das Kind eines weiteren Landesrats, Geldgeschenke von Lit. 1.000.000 bis Lit. 2.000.000 für verschiedene Personen, darunter für einen im Dienst einer lokalen, deutschsprachigen Zeitung stehenden Journalisten als eine Form der „Danksagung“ für das Gelingen der Feier zum 60. Geburtstag, Lit. 4.367.600 für den Ankauf einer Schießscheibe mit der Aufschrift „60 Jahre des Landeshauptmanns Dr. Luis Durnwalder” als Geschenk für die Sportschützen von Eppan, € 630,80 für den Ankauf von 30 Taschenmessern mit eingraviertem Namen Durnwalders, € 1.250 für den Ankauf von zehn Nussknackern, € 5.112,70 für die Zahlung von Tausenden von Exemplaren seiner Biographie, die Finanzierung von verschiedenen Veranstaltungen der Jungen Generation der SVP und die Zahlung verschiedener Abendessen der SVP, € 898,80 für ein Abendessen mit seinen engsten Mitarbeitern zum Wahlsieg im Jahr 2008, für die Mittagessen mit den Mitgliedern der Jägerprüfungskommission, für die Zahlung von Geldsanktionen etc.


(113)Es geht um insgesamt 909 Ausgabenakte über insgesamt € 353.289. Unter den persönlichen Ausgaben, die der ehemalige Landeshauptmann gewohnheitsmäßig anordnete, waren u.a. Flugtickets für sich, für seine Lebensgefährtin und deren Familienangehörige, Helikopterreisen nach Venedig, Fernsehgebühren für seine Privatwohnungen in Pfalzen und in Bozen, die Immobiliensteuer ICI, Müllund Abwassergebühren, Versicherungsprämien für seine Privatwohnungen; Versicherung sowie Autosteuer, Reifenwechsel und Benzin für seinen Privatwagen; Zahnarztspesen für sich und für seine ehemalige Lebensgefährtin, Medikamente, Geschenke anlässlich von Festlichkeiten und Geburtstagen, persönliche Vereinsmitgliedsbeiträge, die Erneuerung seiner Jagdlizenz und Jagdartikel wie Munition und kleine Möbelstücke, seine direkten Steuern und die seines Sohnes, ein Laptop und die Privatversicherungen seiner ehemaligen Lebensgefährtin, die beruflich als Ärztin tätig ist, Elektrizitätsund Gasrechnungen seiner ex Frau, das Heizöl für sein Haus, seine Kondominiumspesen, das Hochzeitsessen seines Sohnes, außerordentliche Beiträge für seine Angehörigkeitspartei, ein Portrait der Tochter usw.


(114)Auf Grund dieser angeblichen Guthaben, die die Staatsanwaltschaft in ihrer Form und Substanz beanstandet, hat der ehemalige Landeshauptmann 140 Geldüberweisungen über insgesamt € 514.280 auf sein persönliches Kontokorrent angeordnet, indem er auf Gelder aus dem Sonderfonds, die von seiner Sekretärin aufbewahrt wurden, zurückgreifen ließ.

(115) Vgl. Kass., VI Strafabt. Urteil Nr. 230 vom 15. September 2009.


(116) Siehe Fußnote 120.

Kommentare

Anonym hat gesagt…
Tja, der senile Sesselkleber und Skandalpolitiker Durnwalder ... ich sag's ja seit Jahr(zehnt)en!
https://jober.wordpress.com/tag/weltfremd/