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Ich kann dieses „Schauen Sie, ...“ schon lange nicht mehr hören. Ich habe ein gespaltenes Verhältnis zum EX-Durnwalder. Das was er als Machertyp für unser Land erreicht hat erkenne ich an, aber mit dem despotischen Fürstengehabe tat ich mich immer schon schwer. Ich bin überzeugt Denkmal wir man ihm keines setzten. Dazu hat er zu viel Dreck am Stecken. In unsere Geschichte wir er als betonierer eingehen.
Für meine Verständnis der
deutschen Sprache, hat er sich vergriffen. An öffentlichen Geldern
für Ausgeben, die ihm nie zugestanden wären. Hat er wirklich alles zurückbezhalt, was er an Bananen & Co konsumiert hat? Kann man nachfolgend
nachlesen. Es geht hervor aus einem Bericht des Rechnunghofes vom
21. Februar 2014. Besonders die Fußnoten sind aufschlussreich. Da
kann er noch so durch die lokale Medienlandschaft posaunen:
Er wurde verurteilte, wegen Zweckentfremdung
des Sonderfonds, zur Zahlung von 385.890,36 Euro. Auch ist es eine
fragliche Praktik öffentliche Bediensteten - gewohnheitsmäßig anordnet - für die organisatorischen
Abwicklungen des privaten Lebens einzuspannen. Im Südtiroler Landtag
wurden die Erhebungen des Rechnungshofes mit den Durchsuchungen der
Gestapo „zu
Nazizeiten“
verglichen(67).
Die Parteifreunde zeigen sich entsetzt, und die Medien recherchieren
Halbherzig. Ex-Durnwalder sollte demütig das Kleingedruckte zur
Kenntnis nehmen. Schauen Sie, ich bin der Meinung, dass die Unschuldsvermutug auf dünnem Eis steht. Toll!
Nachfolgend
die Seiten 40 bis 43 des Berichtes des Rechnungshofes, der Regionalen
Staatsanwaltschaft, bei der Rechtsprechungssektion für
Trentino-Südtirol, mit Sitz in Bozen. Bericht des
Regionalstaatsanwalts Robert SCHÜLMERS VON PERNWERTH, anlässlich
der Eröffung des Gerichtsjahres vom 21. Februar 2014. Nachfolgend so wiedergegben, wie er veröffentlicht wurde. Die gelben hervorhebungen habe ich hinzugefügt.
5.
ZUM THEMA
DER SONDERAUSGABEN
Die
Gebarung der Sonderausgaben von Seiten des ehemaligen
Landeshauptmanns,
weswegen
das Verfahren Nr. 1769 anhängig ist(102),
ist wegen deren auch
strafrechtlichen
Implikationen heikel aber zugleich typisch für ein gewisses
Machtsystem,
das Jahre lang die Autonomie dieser Provinz gezeichnet hat.
Abgesehen
davon, dass ein endgültiges Urteil über die etwaige
Rechtswidrigkeit
bestimmter
Verhaltensformen dem Gericht zufällt, will ich dennoch angesichts
der
nicht
immer korrekten Informationen über die Untersuchungsinhalte einige
Präzisierungen
vornehmen(103).
Zum
Unterschied zu den aktuellen Gegebenheiten über die angebliche
missbräuchliche
Verwendung der Fonds zahlreicher Regionalratsfraktionen, über
deren
öffentliche Natur bis vor kurzem vielleicht noch Zweifel bestehen
konnte,
bestand
von Anfang an kein Zweifel an der öffentlichen Natur des
Sonderfonds
und
an der erforderlichen ausschließlichen Zweckbestimmung für die
institutionellen
Funktionen des Landeshauptmanns.
Dies
vorweggenommen, war die Untersuchungstätigkeit der
Staatsanwaltschaft
arbeitsintensiv
und betraf Tausende von Rechnungsunterlagen bezogen auf
mehrere
Jahre. Ohne Geldaufwertung beläuft sich der angenommene Schaden, der
im
Rahmen der Verwaltung des Sonderfonds von 1995 bis Oktober 2012
festgestellt
wurde,
auf insgesamt € 1.359.977, davon € 1.276.277 wegen
missbräuchlicher
Verwendung
des Fonds und € 83.700 wegen rechtwidriger Aneignung der
Arbeitsenergie
des Landespersonals.
Unter
den 4.874 spezifisch vorgehaltenen Ausgaben sind jene
(wenigen)
Ausgaben
nicht enthalten (entgegen den Erklärungen des ehemaligen
Landeshauptmanns
an die Medien), die auf eine Repräsentationsfunktion der
Autonomen
Provinz Bozen zurückgeführt werden können(104).
Vielmehr wurde das
Augenmerk
auf jene Ausgaben gerichtet, die offensichtlich nicht auf die
institutionellen
Funktionen des Landeshauptmanns zurückgeführt werden können –
also
auf etwas mehr als 90% der Gesamtausgaben.
Dabei
ging es also nicht, wie von einigen Medien mehrmals angenommen, um
Vorwürfe
formeller Natur über die Nichteinhaltung dieser oder jener
Buchungsregel
oder
über die ausgebliebene Belegung einiger Ausgaben, sondern um
Vorhaltungen
materieller
Natur, welche die potenzielle Rechtswidrigkeit der Ausgaben in
sich
betrafen
und betreffen(105).
Dies
gilt in erster Linie für 3.825 Ausgabenakte in fünfzehn Jahren im
Rahmen der
gewöhnlichen
Verwaltung des Sonderfonds durch Ausgaben für weihnachtliche
Umtrünke,
Mittag- und Abendessen(106),
für den Ankauf von Nahrungsmitteln(107),
Güter
oder Dienstleistungen - z.T. für persönliche Zwecke des ehemaligen
Landeshauptmanns
(108) -, Ausgaben für
Genussmittel, Mittag- und Abendessen
sowie
weitere Ausgaben der Landesräte(109),
Ausgaben für Gaben verschiedener Art
an
einige Landesbedienstete(110),
Geldspenden zu Gunsten privater Subjekte oder
Vereine(111),
weitere Ausgaben verschiedener Art, die (wie die vorhergehenden) in
keiner
erkennbaren Verbindung mit den institutionellen Funktionen des
Landeshauptmanns
standen(112).
Nicht
weniger problematisch sind die restlichen 1049 Ausgabenakte mit
getrennter,
geheimer
Rechnungsführung, deren exakte Mechanismen nur dem ehemalige
Landeshauptmann
und einer seiner drei Sekretärinnen bekannt waren.
Vorgeworfen
wurde insbesondere die (dokumentierte und gewisse) Verwendung
eines
Teils des Sonderfonds für die Bezahlung von erklärtermaßen
persönliche
Ausgaben(113),
indem akkumulierte Schulden mit angeblichen (nicht
dokumentierten
und ungewissen) Guthaben, die der ehemalige Landeshauptmann
der
Angehörigkeitskörperschaft gegenüber angeblich durch Geldgaben und
Trinkgelder
aus eigener Tasche an unbestimmte Personen erworben hatte,
periodisch
aufgerechnet wurden(114).
Gehört
es nicht zu den institutionellen Funktionen des Landeshauptmanns, um
die
Straßen
und Täler unserer Provinz zu ziehen und uti princeps Geld zu
verteilen(115),
so
ist es nach Meinung dieser Staatsanwaltschaft keinesfalls rechtens,
einen
öffentlichen
Fonds – und ich zitiere – „mit einem Bankomatschalter zu
verwechseln,
von
dem man laufend Geld abbuchen kann, obwohl das Konto, von dem man
abbucht,
eigentlich gar nicht das eigene ist.“
Ganz
offensichtlich sind die instrumentalisierten Spekulationen der
Presse, wonach
der
Rechnungshof in der Vergangenheit diese Art der Führung des
Sonderfonds
genehmigt
haben soll, gänzlich unbegründet, denn es gehört nicht zu den
institutionellen
Aufgaben des Rechnungshofs, im Rahmen des
Entlastungsverfahrens
zur Rechnungslegung der Autonomen Provinz Bozen alle
Ausgaben
der kontrollierten Körperschaft einer Rechtmäßigkeitskontrolle zu
unterziehen116.
(67)
Am 7.März 2013 bestätigte der Landtagsabgeordnete Georg Pardeller
(SVP) anlässlich der Diskussion über
den Gesetzesentwurf Nr. 158/12 über die „Neuordnung
und Aktualisierung der Repräsentationsund Sonderspesen“:
“Ich war lange
Musikant und Sänger und weiß, was es bedeutet, denn als Musikant und
Sänger hat man als Lohn nur den Applaus, aber selten eine Zuwendung,
eine Wertschätzung, wobei ich
dies zu schätzen weiß. Wenn wir eine Zuwendung bekommen haben, dann
war es eine Freude und eine
Motivation. Südtirol
hat ein sehr ausgeprägtes Vereinsleben, und wenn man da und dort den
Leuten eine
kleine Anerkennung gibt, dann erwirtschaften diese Millionen von Euro
gratis und selbstlos. Dass man
dies jetzt alles in Frage stellt, weil Staatsanwalt Schülmers
in jede Schublade schnüffeln muss,
um irgendwo einen Beleg zu finden wie zu Nazizeiten die Gestapo,
... Meine guten Leute, mit
dieser Politik habe ich nichts zu teilen!
(101)In
diesen Verfahren wird die Provinz direkt von Anwälten der
Anwaltschaft des Landes vertreten und verteidigt,
was beweist, dass der Körperschaft die professionellen
Qualifikationen für Rechtsstreitigkeiten dieser
Art bereits zur Verfügung stehen.
(102)Die
am 6. Dezember 2013 hinterlegte Klageschrift wurde den Parteien
bereits zugestellt.
(103)Siehe
insbesondere die mehreren Interviews und Erklärungen des ehemaligen
Landeshauptmanns gegenüber
der lokalen Presse über die Inhalte der Untersuchung.
Zu
einer verzerrten Darstellung der Fakten kam es auch durch den
falschen Scoop über die
Veröffentlichung
eines falschen „Hauptbuchs“ von Seiten einer lokalen,
deutschsprachigen Zeitung, der dann
von der italienischen Presseagentur ANSA am 3. November 2012
wiederaufgenommen wurde (“PUBBLICATO
LIBRO MASTRO DURNWALDER. Tageszeitung, «Molto piu' corretto di molti
partiti opposizione»”).
(104)So
waren z.B. weder in der Aufforderung zur Stellungnahme noch in der
Klageschrift die Ausgaben für
eine Sachertorte für den Dalai Lama vorgesehen, noch jene für den
Blumenstrauß für Angela Merkel und
fürdas Frühstück in einem Café für Minister Clini.
(105)Zu
den kritischen Aspekten bei der Verwendung des sog. Sonderfonds des Landeshauptmanns
siehe den Entscheid und den Bericht der Vereinigten Sektionen für
die Region
Trentino-Alto Adige/Südtirol laut Beschluss Nr. n. 3/2013/PARI vom
28. Juni 2013 im Verfahren
zur Genehmigung der allgemeinen Rechnungslegung der Autonomen Provinz
Bozen für
das Haushaltsjahr 2012.
(106)Es
geht um 138 Ausgabenakte über insgesamt € 20.565.
(107)Insgesamt
1590 Ausgabenakte über einen Gesamtbetrag von € 24.232 betreffen
Ausgaben für
Nahrungsmittel.
Davon beziehen sich ganze 781 Kassenzettel (über einen
durchschnittlichen Betrag von € 9,88
pro Kassenbon und über einen Gesamtbetrag von € 7.718) auf den
Ankauf von kleinen Mengen an Obst
und 201 Kassenzettel (über einen durchschnittlichen Betrag von €
2,40 pro Kassenbon und einen
Gesamtbetrag von € 482) auf den Ankauf von Joghurt für den
Landeshauptmann.
(108)Insgesamt
202 Ausgabenakte über insgesamt € 10.611 betreffen Ausgaben für
Güter oder Dienstleistungen
für den ehemaligen Landeshauptmann persönlich. Darunter fallen
Belege oder Quittungen
für die jährlichen Mitgliedsbeiträge für die Journalisten- bzw.
Agronomenkammer und für weitere
Mitgliedsbeiträge, für Batterien, für die jährlichen Kosten für
die Pflege seiner zwei Bienenvölker, für
Geschirr, Stempelmarken für den Pass, Passbilder, Schreibmaterial,
Fotoalbums, für eine Gigantographie
Durnwalders als Schütze gekleidet, für Medikamente, darunter
Aspirin, Moment, Aulin, Nimesulide,
Tachipirina, Schmerzmittel, Augentropfen, Hustensäfte, Ricola- und
Hustenbonbons, für handgefertigte
Stoffpuppen, Papiertaschentücher, Bücher, Zahnstocher, Sekt,
Sonnenkremen, Krawatten,
Regenschirme, Reinigungskosten, Kleiderbürsten, Desinfektionsmittel,
Pflaster, eine Zahnkreme,
Schlüsselduplikate, Zeitschriften, Kerzen, Teekannen, Blumensträuße
für Freunde und zum Valentinstag,
Telegramme an Freunde und Verwandte, Weihnachtsdüfte, Servietten
etc.
(109)
Es geht um insgesamt 905 Ausgabenakte über insgesamt € 31.752. 876
der Kassenzettel beziehen sich auf den Einkauf von Süßspeisen für
die wöchentlichen Sitzungen der Landesregierung
(über einen durchschnittlichen Betrag von € 25,94 und einen
Gesamtbetrag von € 22.726).
Weitere Ausgaben beziehen sich auf den Ankauf von „Superluxus“-Kaffee
anlässlich der Sitzungen
der Landesregierung, Mineralwasser, Sekt, mehrere Mittag- und
Abendessen auch von Fischgerichten
in renommierten Bozner Restaurants, Spargelessen in Terlan usw.
(111)Es
geht um insgesamt 801 Ausgabenakte über insgesamt € 210.329. Von
diesen beziehen sich ganze
220 Ausgabenakte auf Geldgaben zu Gunsten von Studenten für
Maturafeiern (für einen Gesamtbetrag
von € 79.844), während andere sich auf Geldgaben zu Gunsten immer
derselben privaten Bittsteller
(z.B. Herr F.F., der im Laufe der Zeit 23 Geldgaben über insgesamt €
722 erhalte hat) beziehen.
Weitere Gaben beziehen sich auf verschiedene Schützenvereine,
Parteivertreter der SVP auch für
Parteiveranstaltungen und –treffen, jährliche Spenden zu Gunsten
der Kriegswitwen des ersten Weltkriegs,
auf den Kauf eines Computers für den Jagdverein, bis hin zu den €
50 für dieLaufgruppe des Rechtsanwalts
des ehemaligen Landeshauptmanns.
(112) Es geht um insgesamt 105 Ausgabenakte über einen Gesamtbetrag von € 45.154. Darunter sind € 500 für einen Fernstecher für einen Landesrat, weitere € 500 für eine Fischerausrüstung für einen
(112) Es geht um insgesamt 105 Ausgabenakte über einen Gesamtbetrag von € 45.154. Darunter sind € 500 für einen Fernstecher für einen Landesrat, weitere € 500 für eine Fischerausrüstung für einen
anderen
Landesrat, € 79,95 für einen Stoffbären für das Kind eines
weiteren Landesrats, Geldgeschenke von
Lit. 1.000.000 bis Lit. 2.000.000 für verschiedene Personen,
darunter für einen im Dienst einer lokalen,
deutschsprachigen Zeitung stehenden Journalisten als eine Form der
„Danksagung“ für das Gelingen
der Feier zum 60. Geburtstag, Lit. 4.367.600 für den Ankauf einer
Schießscheibe mit der Aufschrift
„60 Jahre des
Landeshauptmanns Dr. Luis Durnwalder”
als Geschenk für die Sportschützen von
Eppan, € 630,80 für den Ankauf von 30 Taschenmessern mit
eingraviertem Namen Durnwalders, € 1.250
für den Ankauf von zehn Nussknackern, € 5.112,70 für die Zahlung
von Tausenden von Exemplaren
seiner Biographie, die Finanzierung von verschiedenen Veranstaltungen
der Jungen Generation
der SVP und die
Zahlung verschiedener Abendessen der SVP, € 898,80 für ein
Abendessen mit
seinen engsten Mitarbeitern zum Wahlsieg im Jahr 2008, für die
Mittagessen mit den Mitgliedern der Jägerprüfungskommission,
für die Zahlung von Geldsanktionen etc.
(113)Es
geht um insgesamt 909 Ausgabenakte über insgesamt € 353.289. Unter
den persönlichen Ausgaben,
die der ehemalige Landeshauptmann gewohnheitsmäßig anordnete, waren
u.a. Flugtickets für sich,
für seine Lebensgefährtin und deren Familienangehörige,
Helikopterreisen nach Venedig, Fernsehgebühren
für seine Privatwohnungen in Pfalzen und in Bozen, die
Immobiliensteuer ICI, Müllund Abwassergebühren,
Versicherungsprämien für seine Privatwohnungen; Versicherung sowie Autosteuer,
Reifenwechsel und Benzin für seinen Privatwagen; Zahnarztspesen für
sich und für seine ehemalige
Lebensgefährtin, Medikamente, Geschenke anlässlich von
Festlichkeiten und Geburtstagen, persönliche
Vereinsmitgliedsbeiträge, die Erneuerung seiner Jagdlizenz und
Jagdartikel wie Munition und kleine
Möbelstücke, seine direkten Steuern und die seines Sohnes, ein
Laptop und die Privatversicherungen
seiner ehemaligen Lebensgefährtin, die beruflich als Ärztin tätig
ist, Elektrizitätsund Gasrechnungen
seiner ex Frau, das Heizöl für sein Haus, seine Kondominiumspesen, das Hochzeitsessen
seines Sohnes, außerordentliche Beiträge für seine
Angehörigkeitspartei, ein Portrait der Tochter
usw.
(114)Auf
Grund dieser angeblichen Guthaben, die die Staatsanwaltschaft in
ihrer Form und Substanz beanstandet,
hat der ehemalige Landeshauptmann 140 Geldüberweisungen über
insgesamt € 514.280 auf
sein persönliches Kontokorrent angeordnet, indem er auf Gelder aus
dem Sonderfonds, die von seiner
Sekretärin aufbewahrt wurden, zurückgreifen ließ.
(115)
Vgl. Kass., VI Strafabt. Urteil Nr. 230 vom 15. September 2009.
(116)
Siehe Fußnote 120.
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