Meinungsfreiheit = Gummiband

Das verbriefte Recht der Meinungsfreiheit – in unserer Verfassung – ist ein
Gummiband. Gut so. Wer dieses für Menschenverachtung strapaziert, ist ein Rassist. Und wer dazu noch – für seine Weltanschauungen – Gewalt einfordert, sollte immer Konsequenzen von der demokratischen Zivilgesellschaft und der Justiz erfahren. Aber insbesondere von jenen welche politisch Verantwortung tragen, im Sinne der Vorbildwirkung zur Einhaltung bestehender Rechtsnormen.



Die obigen Kommentare à al „merdosi li ammazzerei tutti“ waren bis zur Veröffentlichung dieses Blogeintrages öffentlich [sic] einsehbar. Eine Auswahl vieler ...  Der Verfasser ist Mitarbeiter eines Betriebes, welcher im Konzessionsweg einen öffentlichen Dienst für das Land Südtirol/seine Bürger leistet. Die Entgleisungen wurden im März der lokalen Staatsanwaltschaft – mittels Einschreiben – und der Landesverwaltung per E-Mail zur Kenntnis gebracht. Auch dem Arbeitgeber per Einschreiben, da in der Dienstzeit Ausreißer dokumentiert sind.

Update 11. Mai:
Mir liegt inzwischen eine Stellungnahme der Landesverwaltung zur Causa vor. Zitat: „Äußerungen rassistischer Art und grundsätzlich jegliche Äußerungen, welche Menschen persönlich angreifen, sind ohne Frage inakzeptabel. Zu den angesprochenen postings kann das Ressort XY keine Stellungnahme abgeben, da der zitierte Anhang dem Ressort, auch nach Rückfrage (Anmerkung: Anfrage ist bei mir keine eingegangen), nicht übermittelt worden ist“. Na bärig, eine E-Mail mit Anlagen genügt wohl nicht. Im Schreiben dann weiter, „Die XY AG hat die betroffene Person unverzüglich mit diesen Anschuldigungen konfrontiert. Der Beschuldigte wies alle Schuld von sich und erklärte, dass das Facebook-Profil von ihm und einer weiteren Person genutzt wird und nicht er [sic], sondern diese Person mit den Initialen M.A. der Verfasser dieser rassistischen Äußerungen sei (Anmerkung: Witz komm heraus). Der Mitarbeiter wurde auf seine Pflichten als Arbeitnehmer und auf den Verhaltenskodex während der Arbeitszeit hingewiesen. Aufgrund mangelnder Beweismittel wurden von Seiten der XY AG keine dienstrechtlichen Schritte eingeleitet“. Ergo: Die Politik heißt Hase. Der Dienstgeber stiehlt sich aus der Verantwortung. Der Mitarbeiter zieht den Schwanz ein. Toll!