Quell: Dolomiten Fr/Sa 3./4.12.2016, S. 20 | |
Dies gilt für alle die aus der Südtiroler Volksbank
Die sechste Sektion des Staatsrats hat am 2. Dezember eine Eilverfügung erlassen. Mit der „Ordinanza N. 05383/2016“ werden jene Passagen des Dekrets aufgehoben, die eine Einschränkung des Rücktrittsrechts vorsehen oder die Möglichkeit den Rücktritt ganz auszuschließen.*
Hingegen nicht zurück auf LOS, sondern den Weg direkt ins GEFÄNGNIS (Strafzahlung) könnte – im VB-Monopolyspiel – dem VB-Präsidenten Dot. Otmar Michaeler wiederfahren. Gegen ihm wurde eine Eingabe wegen unrechtmäßiger Beeinflussung des Marktes eingebracht. Es gilt die Unschuldsvermutung. Toll!
* Durchkreuzte Strategie, salto.bz vom 09.12.2016
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